Ja. Das Vorgehen ist ganz einfach und führt in der Regel nicht zu Problemen. Entscheiden Sie zuerst, bei welcher der beiden Gesellschaften sie künftig gemeinsam versichert sein wollen. Dann schreiben Sie dieser Versicherung, dass Sie zusammenziehen und nur noch eine Police wünschen. Alles Weitere regeln die beteiligten Gesellschaften untereinander. Das heisst, der nicht mehr gewünschte Vertrag wird gemäss Usanz der Gesellschaften aufgelöst. Danach haben Sie eine Familien­police bei der von Ihnen ausgewählten Gesellschaft, was günstiger ist als zwei separate Versicherungen.

Die Zusammenlegung erfolgt auf den Zeitpunkt, an dem die Prämie der­jenigen Gesellschaft fällig würde, die auf eine Weiterführung der Police verzichtet. Beispiel: Die Mobiliar-Police des Mannes läuft Mitte Jahr ab, die Allianz-Police der Frau Ende Jahr. Wenn sich das Paar entscheidet, bei der Mobiliar zu bleiben, erfolgt die Zusammenlegung auf Ende Jahr.

Konkubinatspaare sollten übrigens auch eine allfällig vor­handene Rechts­schutzver­sicherung oder die Jahres-Reiseversicherung zus­am­men­legen. Hier sind Verträge üblich, die jedes Jahr gekündigt werden können. Deshalb braucht es hier auch kein freiwilliges Einlenken einer der beiden beteiligten Ver­sicherungen.


Tipp
: Achten Sie bei der neuen gemeinsamen Police darauf, dass beide Partner versichert bzw. im Vertrag erwähnt sind.