Ja. Die Kesb oder die Klinikleitung muss Ihrem Sohn keinen Urlaub gewähren. Aber: Sowohl Ihr Sohn als auch Angehörige können jederzeit ein Entlassungsgesuch stellen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Voraussetzungen für die fürsorgerische Unterbringung nicht mehr gegeben sind.