Ja. Führt die Änderung zu einer Wertverminderung der Reise um mehr als 10 Prozent, liegt eine «wesentliche Vertragsän­derung» gemäss ­Gesetz vor.

Dies ist bei Ihnen der Fall. Sie ­dürfen daher vom Vertrag zurückzutreten, falls Sie die Änderung nicht ­ak­zeptieren wollen. Wenn Sie sich für den ­Rücktritt entscheiden, können Sie ­wählen:

Sie können die Rück­zahlung des gesamten bezahlten Preises verlangen.

Falls Ihnen der Reise­veranstalter die ­Teilnahme an einer an­deren gleich- oder höherwertigen Reise an­bietet, können Sie das annehmen.

Falls man Ihnen eine andere minderwertige Reise mit Vergütung der Dif­ferenz vorschlägt, können Sie das akzeptieren.

Zudem gilt: Entsteht ­Ihnen als Folge der Vertragsänderung ein zusätzlicher finanzieller Nachteil, können Sie vom Veranstalter dessen ­Ersatz fordern.