Ja. Einzahlungen in die Säule 3a sind bis zur ordent­lichen Pensionierung möglich. Sie dürfen also noch den vollen Betrag überweisen und die Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt der Höchstbetrag zurzeit 6826 Franken. Wer keine Pensionskasse hat, kann bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 34 128 Franken.