Ja. Sie können auch jetzt noch ein besseres Schlusszeugnis verlangen. Dieses Recht erlischt erst zehn Jahre nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Verlangen Sie von Ihrem damaligen Arbeitgeber eine Berichtigung, und legen Sie ihm am besten auch gleich einen ausformulierten­ ­Änderungsvorschlag vor. Kommt er Ihrem Anliegen nicht nach, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Eine Klage hat dann gute Erfolgsaussichten, wenn Aussagen im Zeugnis zur Leistung oder zum ­Verhalten nicht zutreffen – und dies bewiesen werden kann. 

Buchtipp:

Im «Saldo»-Ratgeber Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen steht, was es für eine Be­werbung braucht und wie ein korrektes Zeugnis aussieht. Bestellen Sie das Buch auf www.ktipp.ch.