Nein. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann sich zwar bei der Billag von den Radio- und Fernseh­gebühren befreien lassen. Sie betragen Fr. 462.40 pro Jahr. Dieser Gebührenerlass gilt jedoch nur für Empfänger der vom Bund gesetzlich geregelten Ergänzungs­leistungen zu AHV oder IV. Wer jedoch nur kantonale ­Beihilfen (Sozialhilfe) erhält, hat ­keinen Anspruch auf Erlass.

Davon zu unterscheiden sind die Kosten für den Anschluss der Cablecom. Diese Dienstleistung müssen Sie bezahlen. Denn sie hat nichts mit der Billag oder dem Schweizer Radio und Fernsehen zu tun.