Ja. Eine Betreibung kann jederzeit eingeleitet werden, also auch, wenn Sie in den Ferien sind. Die zehntägige Frist für den Rechtsvorschlag beginnt allerdings erst mit der Zustellung des Zahlungsbefehls. Dieser muss Ihnen durch den Betreibungsbeamten oder durch den Briefträger persönlich übergeben werden.

Ist niemand zu Hause, wird das Betreibungsamt Ihre Rückkehr aus den ­Ferien abwarten und den Zahlungsbefehl dann zustellen. Gelingt dies wieder nicht, kann das Betreibungsamt nötigenfalls den Zahlungsbefehl durch die Polizei zustellen lassen. Auch das ist aber erst möglich, wenn Sie aus den Ferien zurück sind.