Ja. Es ist üblich, dass Köche ihre eigenen Messer mitbringen – ohne dass der Arbeitgeber sie dafür entschädigen müsste. Dasselbe gilt etwa im Coiffeurgewerbe in Bezug auf die Scheren. Das sind aber Ausnahmen. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die erforderlichen Utensilien zur Verfügung stellen. Bei einer gegenteiligen Abmachung hat der Angestellte in der Regel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.