Wer nach 58 am Arbeitsplatz die Kün­digung erhält, keine neue Stelle findet und ab 60 von der Arbeitslosenkasse ausgesteuert wird, hat künftig Anspruch auf eine Überbrückungsrente. Und zwar, bis er das offizielle Rentenalter erreichen. Bei Frauen ist das mit 64, bei Männern mit 65 der Fall. Die Rente soll verhindern, dass die Ausgesteuerten in die So­zialhilfe abrutschen.

Der Bundesrat setzt das entsprechende Gesetz voraussichtlich auf den 1. Ju...