Der Zweck eines Unternehmens geht aus dem Handelsregister hervor. Beim Zeitungs- und Zeitschriftenverlag Ringier AG lautet der Eintrag: «Alle Tätigkeiten im Medienbereich und in der Informationsvermittlung, insbesondere im Verlagswesen.» Zudem kann die Firma Veranstaltungs-, Unterhaltungs- und Gastwirtschaftsbetriebe führen. Ringier gibt unter an­derem den «Blick» heraus. Beim Tochterunternehmen Ringier Axel Springer Schweiz AG erscheint der «Beobachter».

Das Vermitteln von Informationen scheint die Ringier AG weit aus­zulegen. Unter der ­Rubrik «Lebensberatung» erscheinen seit Anfang ­August auf Blick.ch Schlagzeilen wie «Toxi­sches Umfeld: 4 An­zeichen, dass lhr Arbeitsklima ungesund ist», «13 Tipps gegen Liebeskummer» oder «Für ­Körper und Geist: Diese Vorteile hat das Medi­tieren». Wer die Schlagzeile anklickt, landet auf der Website Vayamo.ch. Aus dem Impressum geht hervor, dass Vayamo der Ringier AG gehört. 

Gratis sind nur die ersten 15 Minuten

Vayamo.ch bietet Lebenshilfe zum Beispiel zu «Liebe & Partnerschaft», «Beruf & Finanzen» oder «Familie & Kinder» an. Die angebotene Beratung umfasst «Kartenlegen & Tarot», «Hellsehen & Wahr­sagen», «Astrologie & Horoskope» sowie «Reiki & Channeling». Wer ­einen Lebensbereich sowie eine Methode auswählt, erhält eine Liste mit Beratern der Viversum GmbH mit Sitz in Nürnberg (D). 

Die «Lebensberater» sind unter einer 0800-Telefonnummer erreichbar. Anrufe auf 0800-Nummern sind gratis. Der Haken: Bei Vayamo.ch sind nur die ersten 15 Mi­nuten kostenlos. Für das weitere Gespräch ver­langen die Berater Fr. 2.–bis Fr. 6.50 pro Minute. Diese Information erhält man aber erst nach ­einigen Klicks auf der Website. 

Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ­verstösst die Ringier AG damit gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Der Preis müsste gemäss Sprecherin Antje Bär­tschi neben der Telefonnummer in gleicher Schriftgrösse leicht lesbar angegeben sein. Dazu kommt: Im Kanton Zürich und in ­anderen Kan­tonen ist das öffentliche Anbieten von Hellsehen verboten, wenn damit die Leichtgläubigkeit der Kunden gewerbsmässig ausgebeutet wird.

Ringier bestreitet, dass mit der angebotenen Beratung wie Hellsehen die Leichtgläubigkeit von Personen ausgenutzt wird. Das Angebot entspreche den gesetzlichen Anforderungen. Anrufer weise man mündlich auf die Höhe der Kosten hin. Diese seien auch auf der Website zu finden. Das genügt laut Seco aber nicht.