Es kommt auf die Sta­tuten an. Für die Schulden ­eines Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen, falls in den Statuten nichts anderes steht. Anders gesagt: Die Mitglieder ­haften nur dann für Schulden des Vereins, wenn dies in den Statuten entsprechend geregelt ist. Darin kann die Haftung auf ­einzelne ­Mitglieder beschränkt oder auf alle ­Mitglieder ausgedehnt werden. Auch können die Statuten die Höhe der Haftung genauer defi­nieren.

Bei den im Handels­register eingetragenen Vereinen wird über persönlich haftende Mitglieder ein Verzeichnis geführt.