Ja. Eine Trennung hat keinen Einfluss auf die gegenseitige Erbberechtigung und den Anspruch auf den Pflichtteil. Ehepartner können sich erst während des Scheidungsverfahrens per Testament den Pflichtteil entziehen. Voraussetzung: Beide Partner reichen beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein oder haben mindestens zwei Jahre lang getrennt gelebt.

Klar ist die Situation nach einer Scheidung: Dann entfällt das gegenseitige gesetzliche Erb­recht.