Ja. Ausbildungszulagen gibt es nicht nur während der Erstausbildung, sondern auch für Weiter­bildungen, Zusatz- oder Zweitausbildungen. Sie erhalten die Zulagen also auch während der Zweitausbildung Ihrer Tochter – längstens jedoch, bis sie 25-jährig wird. Keine Zulagen gibt es für Kinder, die zur Hauptsache erwerbs­tätig sind und sich nur nebenbei weiterbilden. Oder für Kinder, die selber mehr als 2350 Franken pro ­Monat verdienen.