Ich habe aus wirtschaftlichen Gründen die Kündigung erhalten und wurde per sofort freigestellt. Ich muss also nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen, erhalte aber gleich wohl noch für drei Monate den vollen Lohn. Was passiert mit meinen 52 Überstunden und den 2 Wochen Ferien, die ich noch zugut hatte? Vertraglich ist diesbezüglich nichts geregelt.
Kann ich dafür noch eine finanzielle Entschädigung fordern?

Nein. Bei einer so langen Freistellungszeit geht man davon aus, dass die Überstunden damit abgegolten sind. Anders ausgedrückt: Eine zusätzliche Lohnforderung für die Überstunden würde das Gericht wohl abschmettern.

Ähnliches gilt im Normalfall für die Ferien: Auch sie können in der Freistellungszeit bezogen werden, falls diese beispielsweise drei Monate beträgt.

Sollte allerdings die Freistellungszeit sehr kurz sein - also beispielsweise nur zwei Wochen, was allerdings selten der Fall ist -, könnte eine Entschädigung für Überstunden und Ferien durchaus drinliegen.

Der Grund: Während einer kurzen Freistellung ist der fristlos Entlassene voll mit Stellensuche und administrativen Umtrieben beschäftigt; er hat weder Lust noch Zeit, irgendwo Ferien zu verbringen. Und: Ohne Einverständnis des Angestellten kann der Betrieb nicht verlangen, dass Überstunden in einer so kurzen Zeit kompensiert werden.

(hrs)