Der ledige Zürcher Ingmar Schmid (Name geändert) hat Krebs und muss operiert werden. Damit sich seine Freundin um seine Finanzen kümmern kann, erteilt er ihr eine Bankvollmacht. Er wollte vom K-Tipp wissen: «Muss ich noch mehr vorkehren?»



Die Antwort ist seit ­Anfang Jahr einfach. Denn im Zivilgesetzbuch gibt es neu den sogenannten Vorsorgeauftrag. Damit kann jede mündige und urteilsfähige Person bestimmen, wer sich um die persönlichen ...