Nein. Eine kurzfristige Kündigung wegen Zahlungsrückstandes ist nur möglich, wenn der Mieter gemahnt wird und dann nicht innert 30 Tagen zahlt. Er hat den Zins aber immer gleich nach der Mahnung überwiesen. Sie können dem Mieter jedoch unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist kündigen.