In Amtsstuben mahlen die Mühlen manchmal ziemlich langsam. Das ist mehr oder weniger unbestritten. Es gibt aber auch bei Unter­nehmen Mühlen, die nicht gerade atem­beraubend schnell mahlen. Beispiel gefällig?

Meine Frau und ich besitzen eine Wohnung im Norden Zürichs. Anfang November lag Post der Flughafen Zürich AG in unserem Briefkasten. Darin stand, wir hätten «mit Schreiben vom 25. Juni 2000 beim Kanton Zürich eine Entschädigungsforderung wegen übermässigen Fluglärms bzw. direkter Überflüge im Zu­sammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich» eingereicht. Haben wir das? Wir konnten uns nicht mehr erinnern. Es ist ja auch schon eine Weile her – 16 Jahre und fast 5 Monate, um genau zu sein.

Was solls, dachten wir, es wird schon stimmen. Gespannt lasen wir darum weiter und erfuhren, dass unsere Forderung mit der Privatisierung des Flughafens noch im Jahr 2000 an die ­Flughafen Zürich AG übergegangen sei. Schön. Doch eigentlich interessierte uns vor allem, ob jetzt vielleicht unverhofft ein Goldregen über uns niedergehen würde. Das wäre doch ganz angenehm, so kurz vor Weihnachten.

Fehlanzeige. Unsere Forderung sei vor allem wegen offener Rechtsfragen und notwendiger gerichtlicher Klärungen noch immer pendent, klärte uns die Flughafen Zürich AG auf. ­Gleichzeitig liess sie durchblicken, dass im ­Fall ­unserer Liegenschaft die Chance auf Entschä­digung nicht allzu gross sei. Und dann ersuchte sie uns, zu wählen zwischen Variante A, die ­Forderung zurückzuziehen, oder Variante B, sie «weiterhin pendent zu ­halten, bis weitere ­offene Rechtsfragen geklärt sind».

Wir entschieden uns für Variante A. Denn bis die «weiteren offenen Rechtsfragen» geklärt sind, wohnen wir wahrscheinlich längst im­ ­Altersheim.