Ein Blick auf die aktualisierte Liste des Flughafens Zürich zeigt, was im Handgepäck alles als «flüssig» gilt: nicht nur Wasser, Wein und alle sonstigen Getränke, sondern auch Fischkonserven, Leberwurst, Weichkäse, Torten oder Pudding.
Birchermüesli, Butter, Joghurt, Frischkäse, Honig, Konfitüre und Nutella figurieren ebenfalls auf der Flüssigkeitenliste. Wie auch gelgefüllte BHs, Lippenstift auf Gelbasis, Sonnencreme, Gleitmittel und anderes mehr.
Duty-free-Getränke sind erlaubt
Es ist nicht gänzlich verboten, Flüssigkeiten an Bord mitzunehmen. Passagiere müssen diese aber vorher in Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Deziliter füllen. Das dürfte etwa bei einem gelgefüllten BH nicht ganz einfach sein.
Die Behältnisse müssen zudem «problemlos» in einen wiederverschliessbaren, transparenten 1-Liter-Plastikbeutel passen. Da muss man sich schon ziemlich einschränken.
Nicht als gefährlich gilt Flüssiges, das man im Duty-free-Shop kauft. Diese Produkte darf man auch mit mehr Inhalt in die Kabine mitnehmen. Aber nur, falls sie mit der Kaufquittung in einer versiegelten und unbe-schädigten Tasche untergebracht sind, die den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation entspricht.
Sich rechtlich gegen Konfiszierungen zu wehren ist übrigens chancenlos. Ein deutscher Passagier tat das, nachdem ihm die Kontrolleure als angebliche Schutzmassnahme gegen Flüssigsprengstoff 272 Gramm Mozzarella, 155 Gramm Nordseekrabbensalat und 140 Gramm «Flensburger Fördetopf» abgenommen hatten. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg blitzte er Ende März ab.
Güter aus Handgepäck: Tonnenweise in den Müll
Die Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich ist nicht nur Zwischenstation für Passagiere auf dem Weg zum Abfluggate. Sie ist auch Endstation für viele Güter aus dem Handgepäck: Tag für Tag werden laut Flughafensprecher Philipp Bircher 600 bis 1000 Kilo an unerlaubter Ware beschlagnahmt. Das macht um die 300 Tonnen pro Jahr.
Konfiszierte Ware landet in der Mulde und wird vernichtet. Wenn die Zeit reicht und keine Vorschriften dagegen sprechen, haben Passagiere aber die Möglichkeit, ihr Handgepäck – oder die Produkte separat verpackt – noch als Gepäck für den Frachtraum aufzugeben. Zudem können sie sich laut Bircher kleinere verbotene Gegenstände – etwa Messer und Brieföffner, die in einem Couvert Platz haben – nach Hause schicken lassen. Das kostet 30 Franken. «Pakete werden keine nach Hause geschickt.»
Was unter welchen Bedingungen im Gepäck mitgeführt werden darf und was nicht, ist auf der Website des Flughafens Zürich detailliert aufgeführt (Flughafen-zuerich.ch/sicherheit). Besondere Vorschriften gelten für viele Güter, darunter etwa Batterien/Akkus. Angekündigt ist zudem ein Verbot für Notebooks und Tablets im Handgepäck auf Flügen ab europäischen Airports in die USA. Bei Redaktionsschluss waren noch keine Details bekannt