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K-Tipp 05/2024
12.03.2024
Nein. Zwar können Kunden einen Fitnessvertrag grundsätzlich per E-Mail oder gar mündlich kündigen. Ein normales E-Mail genügt jedoch nicht, wenn der Vertrag für eine Kündigung ausdrücklich die Schriftform vorschreibt. Letzere bedeutet: Das Kündigungsschreiben muss von Hand unterschrieben werden. Aus Beweisgründen machen Sie das am besten mit einem eingeschriebenen Brief – oder indem Sie die Kündigung persönlich übergeben und sich auf einem Doppel den Empfang bestätigen lassen.
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