Nur zu einem kleinen Teil. Das Altersguthaben, das Sie während Ihrer Ehe geäufnet haben, fällt in die Errungenschaft. Stirbt Ihr Mann, wird zuerst die Errungenschaft berechnet. Davon erhalten Sie als Ehefrau die Hälfte, die andere Hälfte fällt an die Erben Ihres Mannes. Dazu gehören wiederum Sie als Ehefrau sowie die vier Kinder Ihres Ehepartners.
Der Anteil des von Ihnen bezogenen Pensionskassenkapitals, den Sie vor der Ehe ­sparten, gehört hingegen Ihnen allein. Ist das Geld bis zu Ihrem Tod nicht verbraucht, fällt es an Ihre Erben – nicht an diejenigen des Mannes.