Nein. Ein Erbvertrag ist bindend. Er kann grundsätzlich nur im Einverständnis aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Ein Erbvertrag hindert zwar niemanden daran, zu Lebzeiten über das eigene Hab und Gut frei zu verfügen oder etwa testamentarisch anderweitig darüber zu befinden.

Bestimmungen in letztwilligen Verfügungen, die mit Verpflichtungen aus dem Erbvertrag nicht vereinbar sind, kann man dann aber nach dem Tod des Verfassers anfechten. Sie und Ihre Geschwister müssen somit nicht hinnehmen, dass auch die Lebens­partnerin Ihres Vaters erbt. Sie können das Testament anfechten.