Nein. Fällt der letzte Tag der berechneten Frist auf einen Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag. Sie können  daher auch noch am Montag Rechtsvorschlag erheben. Genauer: Sie können ihn am Montag per Post abschicken (es zählt das Datum des Poststempels) oder beim Betreibungsamt vorbeigehen.

Und so wird die zehntägige Frist berechnet: Wenn der Zahlungsbefehl z. B. an einem 10. November zugestellt wird, endet die Frist am 20. November. Denn der Tag, an dem die Frist beginnt – hier der 10. November –, wird nicht mitgezählt.   

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