Nein. Nach Gesetz laufen die Arbeitsverträge so ­lange weiter, bis eine Seite ­kündigt. Es gelten die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen und -termine.

Wenn Sie also nach Erreichen des 65. Altersjahrs nicht weiterarbeiten wollen, müssen Sie rechtzeitig kün­digen.

Der Anspruch auf eine Rente der AHV entsteht erst am ersten Tag des ­Monats nach Ihrem 65. Geburtstag, also am 1. Mai 2018. Wenn Sie auf Ende April kündigen, entsteht keine Einkommenslücke.

Achtung: Die AHV-­Rente kommt nicht von selbst. Sie sollten diese ­einige Mo­nate vorher beantragen, damit sie von ­Beginn an pünktlich ausbezahlt wird.