K-Tipp Leser Moritz Siegenthaler (Name geändert) besitzt ein 2-Zonen-Abo des Berner Tarifverbunds Libero. Das berechtigt ihn zu beliebigen Fahrten innerhalb der beiden Zentrumszonen. Aber wehe, er möchte ausnahmsweise etwas weiter fahren – dann beginnen die Probleme.

Fall 1: Siegenthaler fährt von Bern nach Münsingen und bleibt damit im Tarifverbund-Gebiet. Sein Libero-Abo gilt jedoch nur bis Gümligen. Deshalb braucht er ein Anschlussbillett. Aber nicht etwa ab Gümligen, sondern erst ab Rubigen. Denn das Anschlussbillett benötigt er erst ab der ersten Haltestelle in der nächsten Zone. Das Billett kostet Fr. 8.40 (retour, 2. Klasse, ohne Halbtax).
Ob der Zug unterwegs hält oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Aber das wissen offenbar nicht einmal die Kondukteure. Jedenfalls sind ihre Ermahnungen widersprüchlich. Und sogar die Pressestelle der BLS gab kürzlich der «Berner Zeitung» falsche Auskünfte.

Fall 2: Siegenthaler fährt von Bern nach Thun. Damit verlässt er das Tarif­verbund-Gebiet. Und jetzt wird es richtig kompliziert. Denn es kommt darauf an, wo der Zug im Tarifverbund-Gebiet zum letzten Mal hält:

  • Intercity: Der Zug fährt ohne Halt von Bern nach Thun. Siegenthalers Libero-Abo bringt hier nichts. Er braucht also ein Billett für die ganze Strecke. Kostenpunkt: Fr. 31.20.
  • Regio-Express: Der Zug hält nur in Münsingen. Siegenthaler muss ein Billett von Rubigen nach Münsingen und eines von Münsingen nach Thun lösen. Das kostet Fr. 21.60.
  • S-Bahn: Der letzte Halt innerhalb des Tarifverbundgebiets ist Uttigen. Hier hat Siegenthaler zwei Möglichkeiten: ein Billett von Gümligen nach Thun. Oder ein Billett von Rubigen nach Uttigen und ­eines von Uttigen nach Thun. Die kompliziertere Lösung ist billiger. Sie kostet Fr. 19.60. Anders gesagt: Siegenthaler braucht so  für eine Fahrt drei Fahrausweise – das Libero-Abo und zwei Billette.


«Die Regeln sind eigentlich klar», erklärt Daniel Hirt, Geschäftsführer des Tarifverbunds Libero. Und er verweist auf die Tarif­bestimmungen – ein 98-seitiges Regelwerk, das sich herunterladen lässt.

Immerhin gibt Hirt zu: «Ein Vereinheitlichung wäre vor allem aus Kundensicht wünschenswert.» Doch eine kurzfristige ­Lösung «ist leider nicht ­möglich». Denn die Tarifverbünde seien von den Kantonen finanziert, die anderen Verbindungen vom Bund. Entsprechend würden auch die Einnahmen verteilt.
Übrigens:  Libero ist keine Ausnahme. In den ­anderen Schweizer Tarifverbünden gelten ähnliche Regeln.   


2-Fahrten-Karten sind ein Jahr gültig

Retourbillette gelten für Strecken bis 115 Tarifkilometer nur einen Tag, für Strecken ab 116 Tarifkilometern immerhin zehn Tage. Wer für Letztere ein Retourbillett will, das länger gültig ist, kann am Automaten eine
2-Fahrten-Karte lösen. Und zwar so:

  • «Weitere Billette» wählen.
  • «2-Fahrten-Karten» wählen.
  • Abfahrtsort eintippen.
  • Zielort eintippen.
  • Und weiter wie beim normalen Billettkauf.


Diese 2-Fahrten-Karte ist ein ganzes Jahr gültig. Doch Vorsicht: Sie muss vor jeder Fahrt gestempelt werden.