Ja. Ist ein E-Bike-Fahrer mindestens 16 Jahre alt, darf ein Kind in einem ­sicheren Kindersitz mitfahren. Empfohlen wird, erst Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf diese Weise mitzunehmen. Eine Helmpflicht besteht für das Kind nicht.

Auch Kinderanhänger sind für elektrisch angetriebene Velos zulässig. Ob Eltern ihre im Anhänger mitfahrenden Kinder nur mit den vorhandenen Gurten, ­einem Velohelm oder besser mit beidem sichern, hängt vom verwendeten Anhänger ab. Vorschriften dazu gibt es nicht. Auch für Kinder im Anhänger gibt es also kein Helm­obligatorium.