Ja, allerdings nur aus bestimmten Gründen: etwa wenn Sie sich weigern, die Bedingungen des Untermietvertrags bekanntzugeben, wenn Sie vom Untermieter einen zu hohen Mietzins verlangen – oder wenn mit der Untervermietung für den Vermieter wesentliche Nachteile verbunden sind. Liegt keine dieser drei Voraussetzungen vor, muss Ihr Vermieter die Untermiete akzeptieren. Vorbehalten bleibt sein Recht auf Kündigung, wenn er die Wohnung jemand anderem vermieten will.