Ja. Mieter haben keinen Anspruch auf eine Lade­station für E-Autos, falls dies im Mietvertrag nicht zugesichert ist. Möglicherweise lässt Ihr Vermieter aber zu, dass Sie auf eigene Kosten eine Lade­station einbauen. Falls er einwilligt, sollten Sie schriftlich festlegen, ob Sie die Sta­tion am Ende des Mietverhältnisses entfernen müssen oder ob der Vermieter sie übernimmt. Und in welcher Höhe er Sie allenfalls beim Auszug für den Mehrwert entschädigt.