Nein. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien zustande. Da Sie offensichtlich weder an einer ­telefonischen Beratung noch an einem Check-up interessiert waren und dies auch so kommuniziert ­haben, ist kein Vertrag entstanden. Daher kann der Arzt keine Leistung in Rechnung stellen.

Anders wäre es, wenn Sie den Arzt während des ­Telefongesprächs um eine medizinische Beratung gebeten hätten. Dann müsste man von einem Vertrag ausgehen. Dieser würde  den Arzt berechtigen, ­Ihnen die erbrachte Leistung zu verrechnen.