Ja. Die Früherfassung ist eine Präventivmassnahme bei Personen mit ersten Anzeichen einer Invalidität. Sie hat das Ziel, den betroffenen Personen mit Hilfe von geeigneten Massnahmen einen Verbleib im Arbeitsprozess oder eine rasche Wiedereingliederung zu ermöglichen und damit die drohende Invalidität abzuwenden. Nicht nur die betroffene Person selber kann eine Meldung zur Früherfassung an die IV-Stelle machen, sondern auch etwa ihr Arbeitgeber oder Arzt, ein im gleichen Haushalt lebendes Familienmitglied, Versicherungen oder das Sozialamt. Details entnehmen Sie dem Merkblatt «Früh­erfassung und Frühintervention» im Internet ­unter www.ahv-iv.ch ! Merkblätter & Formulare ! Merkblätter ! Leistungen der IV.