Was die Inspektionen der kantonalen Lebensmittelkontrollen in den Küchen der Restaurants antreffen, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Anders in Zug: Seit zehn Jahren stellt der Kanton den kontrollierten Beizen und Takeaways ein Hygienezeugnis aus. Darin steht, ob ein Betrieb sehr gut, gut, genügend oder un­genügend abgeschnitten hat. Es steht den Wirten frei, dieses Dokument gut sichtbar zu präsentieren. Fehlt es, können sich die Gäste selbst einen ...