Das Bundesamt für Verkehr hat nach dem töd­lichen Unfall eines Zugbegleiters in Baden AG im August letzten Jahres nur Türen von älteren Zügen überprüfen lassen. Der K-Tipp belegte mit Zahlen aus der Unfall­statistik des Amtes, dass das ein Fehler war (K-Tipp 14/2020). Denn: Passagiere können auch von Türen der neueren S-Bahnen eingeklemmt werden. Das sorgte für Fragen im Par­lament. Bundesrätin Simonetta Sommaruga ­meinte aber, es sei unnötig, S-Bahn-­Türen zu überprüfen. Ihre Begründung: S-Bahnen würden gegenüber älteren Zügen über ­«zusätzliche Sicherheitssysteme» verfügen. Passagiere würden nur dann eingeklemmt, wenn sie versuchten, den Schliessprozess zu unterbrechen. «Alle Verkehrsunternehmen raten dringend davon ab, zu diesem Zeitpunkt noch ein- oder auszusteigen.» Mit anderen Worten: Wer in letzter Sekunde ­seine Hand in eine Zugtüre steckt, ist selber schuld, wenn er eingeklemmt wird und der Zug trotzdem abfährt. Passiert ist dies am 1. März einem Mann in Bern, der 45 Meter neben einem Zug herrennen musste, bis es ihm gelang, seine eingeklemmte Hand zu befreien.