Ja. Sie und Ihre Kollegin betreiben zwei Geschäfte, die juristisch und finanziell voneinander unabhängig sind. Sie tun das zwar in gemeinsam gemieteten Räumlichkeiten, also in ­einer Unkostengemeinschaft – doch das ändert nichts an der Tatsache, dass es zwei unabhängige Betriebe sind. Deshalb gilt: Ist das Miss­geschick im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit passiert, kommt Ihre Betriebshaftpflicht-Versi­che­rung für den Schaden auf.

In solchen Fällen (Unkostengemeinschaft) kann es von Vorteil sein, wenn alle beteiligten Selb­ständigerwerbenden eine separate Betriebshaftpflicht-Versicherung abschliessen. Üblich sind Selbstbehalte in der Grössenordnung von 200 bis 500 Franken.