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K-Tipp 01/2024
16.01.2024
Letzte Aktualisierung:
17.01.2024
17.01.2024
Nein. Laut Gesetz verjähren die Mängelrechte des Bauherrn tatsächlich nach fünf Jahren. Das gilt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Nur für absichtlich verschwiegene Mängel beträgt die Verjährungsfrist laut Gesetz zehn Jahre. Sie müssten also nachweisen können, dass die Firma von den Mängeln der Fenster wusste und Ihnen diese Tatsache bewusst verschwieg. Nur dann haben Sie Chancen auf Ersatz der defekten Fenster durch die Baufirma.
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Kein Einzelfall
Uns erging es genau gleich. Vor 7 oder 8 Jahren neue Fenster. Nach der Garantie erschienen die ersten milchigen Schleier im Fenster. Zwischen den Scheiben. Nach einem Gutachten der Firma wurde uns gesagt, da sei bei der Glasfirma ein Fehler unterlaufen. Und zwar sei die Beschichtung auf den Scheiben nicht ganz trocken gewesen bei der Weiterverarbeitung. So Fenster sollten ja doch etwas länger halten als nur ein paar Jahre. wir haben auch extra nicht den günstigsten Anbieter für die Fenster genommen. Ein Ersatz der Fenster würde noch einmal sehr viel kosten, was zur Zeit nicht machbar ist. Laut dem Gutachter der Firma ist das Problem anscheinend kein Einzelfall.