E-Bikes mit Motorleistung bis 1000 Watt:


Hier gilt:

  • gelbe Nummer erforderlich
  • Velohelmpflicht (ab 1. Juli)
  • Mofa-Fahrausweis ab 14 Jahren (oder Autofahrausweis)
  • Kinder-Veloanhänger neu erlaubt
  • Radwege: Befahren obligatorisch
  • «Mofaverbot»: Durchfahrt nur mit abgeschaltetem Motor
  • Fussgängerfläche mit «Velos gestattet»:



Durchfahrt nur mit abgeschaltetem Motor

  • Rückspiegel: erforderlich



E-Bikes mit Motorleistung bis 500 Watt:


Für sie gilt:

  • keine Velonummer mehr nötig
  • keine Helmpflicht
  • Radwege: Befahren obligatorisch
  • «Mofaverbot»: Durchfahrt erlaubt
  • Fussgängerflächen mit «Velos gestattet»: Durchfahrt erlaubt
  • Mofa-Fahrausweis für 14- bis 16-Jährige


Eine Liste mit sämtlichen zu beachtenden Verkehrsregeln bei E-Bikes gibts hier.