Mitte Mai wollten Rahel und Deborah Hoffmann mit dem Swiss-Abendflug von Amsterdam nach Zürich reisen. Doch das Flugzeug am Gate war defekt, der Flug wurde ­annulliert. Um eine Ersatzmaschine einzufliegen, war es zu spät. Trotzdem zahlte die Airline keine Entschädigung, wie sie Passagieren in solchen Fällen aufgrund der Verordnung über die Fluggastrechte grundsätzlich zusteht (