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K-Tipp 08/2008
20.04.2008
Diese Situation auf Autobahnen ist bekannt: Ein Lastwagen überholt langsam einen anderen, auf der linken Spur bildet sich dahinter eine Schlange, während die rechte Spur frei bleibt. Wer nun die Kolonne rechts überholt und dann nach links einschwenkt, begeht gemäss Bundesgericht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln.
Im konkreten Fall hat das Bundesgericht eine Busse von 500 Franken bestätigt. Zudem muss der Mann seinen Fahrausweis für mindestens drei Monate abgeben.
Bundesgericht, Urteil 6B_76/2008 vom 18. 3. 2008
Im konkreten Fall hat das Bundesgericht eine Busse von 500 Franken bestätigt. Zudem muss der Mann seinen Fahrausweis für mindestens drei Monate abgeben.
Bundesgericht, Urteil 6B_76/2008 vom 18. 3. 2008
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Rechtsüberholen
Man sollte einmal ganz unbelastet überlegen, ob eventuell bei mehrspurigen Autobahnen das Rechtsüberholen nicht erlaubt werden sollte. In den USA ist das auch so und es passieren nicht mehr Unfällge deswegen. Auch das häufige Spurwechseln (bei 3-spurigen Autobahnen bis zu 4 Spurwechsel für einen Überholvorgang) ist nämlich gefährlich. Meines erachtens sogar gefährlicher als das Rechtsüberholen. Siehe auch Blog-Beitrag auf <a href="http://autofahrer.wordpress.com/2008/08/28/rechts-uberholen-auf-der-autobahn/">Wordpress</a> http://autofahrer.wordpress.com/2008/08/28/rechts-uberholen-auf-der-autobahn/
Auf der Autobahn rechts überholt: Busse von 500 Franken
Die beschriebene Situation scheint plausibel. Da stellen sich aber einige Fragen: 1. DARF ich in dieser Situation überhaupt in der rechten Spur vorfahren? 2. Wenn JA, wann darf ich dann wieder nach links wechseln? Muss ich abzählen an wie vielen Autos ich rechts vorgefahren bin oder muss ich mir merken, welches Auto mit welcher Farbe bei meinem Spurwechsel vor mir war? 3. Sollte ich einmal nach rechts gewechselt haben und dann Minuten später hinter dem Lastwagen "hängen", muss ich dann bis ans Lebensende in der rechten Spur bleiben, weil ich sonst eventuell des Rechtsüberholens bezichtigt werde? Ich muss immer wieder staunen, wie Gerichte vom Bürostuhl aus über Delikte entscheiden können, ohne jemals die betreffende Verkehrssituation 1:1 gesehen und/oder analysiert zu haben.