Nein. Der Arbeitgeber trägt die Folgen von zu wenig Arbeit selbst, zum Beispiel auch bei Betriebsstörungen. Das heisst: Ihr Chef darf Sie nicht zum Nachholen der verlorenen Stunden verpflichten. Er darf auch Ihren Lohn nicht kürzen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie im Monats- oder im Stundenlohn angestellt sind.