Seit Jahren besitzt die 76-jäh­rige Margaretha Friedl aus Trimbach SO ein Halbtaxabo der SBB. Im Dezember 2013 er­neuerte sie es für weitere drei ­Jahre. Nur ein paar Monate später musste Friedl für längere Zeit ins Spital. Anschliessend war es ihr nicht mehr möglich, mit der Bahn zu fahren. Leider wird es auch so bleiben.

Ihre Schwiegertochter Irène Friedl aus Teufenthal AG wollte deshalb das Halbtaxabo an einem SBB-Schalter in Olten zurück­geben. Sie schilderte der Angestellten die Situation ihrer Schwiegermutter detailliert. Die Antwort: Bei ­Halbtaxabos werde das Geld nicht rückerstattet. 

Irène Friedl meldete sich beim K-Tipp: «Ich finde das unter ­diesen ­Umständen empörend», sagt sie verärgert. Zu Recht: Denn die Aussage der Schalter­angestellten war falsch. Ist jemand reiseun­fähig, wird die fürs Abo ­bezahlte Summe anteil­mässig ­erstattet. Dazu genügt es, ein Arztzeugnis vor­zulegen. Das bestätigten die SBB dem K-Tipp.