Insolvenzentschädigung: Erhalte ich eine Entschädigung für nicht bezogene Ferien?
«Ich kündigte meine Stelle, nachdem ich den letzten Lohn nicht mehr erhalten hatte. Ich habe noch rund fünf Wochen Ferien zugut. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde über meinen Betrieb der Konkurs eröffnet. Ich werde daher bei der Arbeitslosenversicherung die Insolvenzentschädigung beantragen. Werden mir über diese auch nicht bezogene Ferien ausbezahlt?»
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