Verkäufer mussten bisher laut Gesetz ein Jahr für Mängel ihrer Produkte haften. Ab Januar wird diese Frist auf zwei Jahre verlängert. Bei Waren für den Hausbau beträgt die Frist sogar fünf Jahre ab Lieferung.  



Diese längeren Fristen gelten laut Juristen bereits für Käufe, die man in diesem Jahr tätigt. Die zweijährige Frist beginnt in diesen Fällen ab 1. Januar 2013 zu laufen.



Das heisst: Wer zum Be...