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Artikel | K-Tipp 10/2010

Das Ende der Abo-Fessel

Die meisten iPhone-Besitzer waren bisher an ihren Telefonanbieter gebunden. Bald können sie zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn sie das möchten. Der K-Tipp zeigt, wie man am besten vorgeht.

Damals eine technische Sensation: Am 11. Juli 2008 kam das iPhone, ein sogenanntes Smartphone mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen), offiziell in die Schweizer Läden. Viele Kundinnen und Kunden haben es zusammen mit einem Handy-Abo von Orange oder Swisscom erworben, weil es so günstiger zu haben war. Der Haken dabei: Die Geräte wurden damals so eingestellt, dass man nur über den entsprechenden Anbieter telefonieren konnte. Mit einer solchen SIM-Karten-Sperre (SIM-Lock) sind Kunden maximal zwei Jahre an ihre Telefongesellschaft gebunden.

Sperre aufheben: Die  gute Nachricht für iPhone-Nutzer: Die Zeit des SIM-Locks ist bald vorbei. Orange und Swisscom müssen die Sperre danach auf Verlangen aufheben. Kunden können im Swisscom- oder Orange-Laden vorbeigehen – oder den SIM-Lock telefonisch via Kundendienst aufheben lassen (siehe unten). Orange empfiehlt bei dieser Variante, nicht vom iPhone aus anzurufen, damit der Kunde den Anweisungen des Kundenberaters gleich folgen kann.

Frühzeitig kündigen: Ist der SIM-Lock entfernt, können iPhone-Besitzer auch mit der SIM-Karte eines anderen Telecom-Anbieters telefonieren und surfen. Wer wechseln will, muss allerdings die vertragliche Kündigungsfrist des bisherigen Anbieters einhalten. Diese beträgt bei Orange 30 und bei Swisscom meist 60 Tage. Gekündigt werden kann frühestens auf Ablauf der Min- destvertragsdauer. Wann das ist, steht im Abonnementsvertrag.

Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag (Montag bis Freitag) vor Beginn der Frist angekommen sein. Bei Orange also mehr als 30 Tage und bei Swisscom mehr als 60 Tage vor Vertragsablauf. Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern das Eintreffen der Kündigung.

  • Beispiel: Die Mindestvertragsdauer erstreckt sich bis 28. Juli 2010. Die Kündigung muss bei Orange spätestens am 28. Juni 2010 und bei Swisscom am 28. Mai 2010 mit folgendem Text eingegangen sein: «Hiermit kündige ich mein Mobilabo auf den 28. Juli 2010.» «Busse» vermeiden: Ohne oder bei zu später Kündigung verlängert sich der alte Abovertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wer dennoch aus dem Vertrag aussteigen will, muss bei Orange eine «Busse» von 300 Franken und bei Swisscom die Abogebühren bis zum Ablauf der Verlängerungsperiode zahlen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Kündigung frühzeitig zu schicken.
  • Nummer behalten: Wer den Telefonanbieter wechselt, hat das Recht, seine bisherige Telefonnummer zu behalten. Kunden, die das möchten, müssen dies dem neuen Anbieter mitteilen. Dieser muss sich dann um die Übertragung der bisherigen Nummer auf die neue SIM-Karte kümmern. Diese Nummernportierung ist allerdings nur bis zum Ablauf des alten Vertrages möglich. Danach ist die Nummer «verloren». Deshalb gilt: Frühzeitig einen neuen Anbieter suchen.
  • Sonderangebot fürs Bleiben: Wer sich mehr als 30 bzw. 60 Tage vor Ablauf des Vertrages für einen neuen Anbieter entscheidet, kann diesem neben der Nummernportierung auch gleich die Kündigung des alten Vertrages überlassen.


Tipp: Bevor Sie sich bei einer neuen Telecom-Firma verpflichten, fragen Sie beim bisherigen Betreiber nach, ob er Ihnen ein besonderes Angebot macht, wenn Sie nicht wechseln. Welche Tarife vorteilhaft sind, wenn man das Handy nicht nur fürs Telefonieren, sondern auch fürs Surfen braucht, können Sie im Saldo-Artikel «Mit dem Handy ins Internet: Bei Sunrise am günstigsten» (saldo 07/2010) nachlesen.


Gratisnummern der Kundendienste:

  • Swisscom: 0800 800 800
  • Orange: 0800 700 700

16. Mai 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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Kommentare (3)

 
  • Brandis | 31.05.2010, 21:43

    Sim-Lock ohne Abo erlaubt?

    Letzten Sommer habe ich bei Swisscom ein iPhone 3GS ohne Abo zum
    vollen Preis gekauft. Als ich mal nachfragte, wie die Sperrung
    aufgehoben werden könne, wurde mir gesagt, dass die Sperre
    frühestens nach 2 Jahren aufgehoben werden könne, auch wenn
    ich das iPhone zum vollen Preis gekauft hätte. Ist dies
    zulässig?
  • Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp | 21.05.2010, 12:15

    SIM-Lock Aufhebung

    Vielen Dank für Ihre Hinweise. Zur Klärung
    allfälliger Missverständnisse: «Mit einer solchen
    SIM-Karten-Sperre (SIM-Lock) sind Kunden maximal zwei Jahre an ihre
    Telefongesellschaft gebunden.» «Orange und Swisscom
    müssen die Sperre danach auf Verlangen aufheben». Mit
    «danach» ist der Ablauf dieser zwei Jahre gemeint.
    Freundliche Grüsse Beatrice Walder

  • DeeGee | 21.05.2010, 11:59

    Abo-Fessel mit Kleingedrucktem

    Habe soeben ebi Orange mein iPhone SIM Lock aufheben lassen.
    Jedoch sollte man folgendes dazu wissen:
    a) bei einem 2 Jahresvertrag inkl. der SIM Lock muss min. 50% der
    Abozeit erfüllt haben!
    b) die Aufhebung des SIM Lock kostet CHF 100.-
    c) bis die Aufhebung aktiv wird dauert es 24h

    Ich finde solche "Info's" hätte die K-Tipp Redaktion in
    den Artikel erwähnen sollen!
    Gruss
    DeeGee
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