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Die meisten iPhone-Besitzer waren bisher an ihren Telefonanbieter gebunden. Bald können sie zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn sie das möchten. Der K-Tipp zeigt, wie man am besten vorgeht.
Damals eine technische Sensation: Am 11. Juli 2008 kam das iPhone, ein sogenanntes Smartphone mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen), offiziell in die Schweizer Läden. Viele Kundinnen und Kunden haben es zusammen mit einem Handy-Abo von Orange oder Swisscom erworben, weil es so günstiger zu haben war. Der Haken dabei: Die Geräte wurden damals so eingestellt, dass man nur über den entsprechenden Anbieter telefonieren konnte. Mit einer solchen SIM-Karten-Sperre (SIM-Lock) sind Kunden maximal zwei Jahre an ihre Telefongesellschaft gebunden.
Sperre aufheben: Die gute Nachricht für iPhone-Nutzer: Die Zeit des SIM-Locks ist bald vorbei. Orange und Swisscom müssen die Sperre danach auf Verlangen aufheben. Kunden können im Swisscom- oder Orange-Laden vorbeigehen – oder den SIM-Lock telefonisch via Kundendienst aufheben lassen (siehe unten). Orange empfiehlt bei dieser Variante, nicht vom iPhone aus anzurufen, damit der Kunde den Anweisungen des Kundenberaters gleich folgen kann.
Frühzeitig kündigen: Ist der SIM-Lock entfernt, können iPhone-Besitzer auch mit der SIM-Karte eines anderen Telecom-Anbieters telefonieren und surfen. Wer wechseln will, muss allerdings die vertragliche Kündigungsfrist des bisherigen Anbieters einhalten. Diese beträgt bei Orange 30 und bei Swisscom meist 60 Tage. Gekündigt werden kann frühestens auf Ablauf der Min- destvertragsdauer. Wann das ist, steht im Abonnementsvertrag.
Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag (Montag bis Freitag) vor Beginn der Frist angekommen sein. Bei Orange also mehr als 30 Tage und bei Swisscom mehr als 60 Tage vor Vertragsablauf. Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern das Eintreffen der Kündigung.
Tipp: Bevor Sie sich bei einer neuen Telecom-Firma verpflichten, fragen Sie beim bisherigen Betreiber nach, ob er Ihnen ein besonderes Angebot macht, wenn Sie nicht wechseln. Welche Tarife vorteilhaft sind, wenn man das Handy nicht nur fürs Telefonieren, sondern auch fürs Surfen braucht, können Sie im Saldo-Artikel «Mit dem Handy ins Internet: Bei Sunrise am günstigsten» (saldo 07/2010) nachlesen.
Gratisnummern der Kundendienste:
16. Mai 2010 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
Kommentare (3) |
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Vielen Dank für Ihre Hinweise. Zur Klärung
allfälliger Missverständnisse: «Mit einer solchen
SIM-Karten-Sperre (SIM-Lock) sind Kunden maximal zwei Jahre an ihre
Telefongesellschaft gebunden.» «Orange und Swisscom
müssen die Sperre danach auf Verlangen aufheben». Mit
«danach» ist der Ablauf dieser zwei Jahre gemeint.
Freundliche Grüsse Beatrice Walder
