Eine Frau wollte noch schnell einen wartenden Ortsbus erreichen, rannte deshalb über eine Quartierstrasse – und wurde dabei von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Die Stelle war zwar unübersichtlich, doch der Autofahrer fuhr nicht zu schnell. Trotzdem haftet der Autofahrer zu 80 Prozent für den Schaden. Bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sei erhöhte Aufmerksamkeit geboten, sagt das Bundesgericht. Doch die Frau ist ebenfalls schuld – zu 20 Prozent. Sie benutzte keinen Fussgängerstreifen, hatte also keinen Vortritt. Und sie hätte besser aufpassen müssen. Folge: Statt der veranschlagten Genugtuung von 120‘000 Franken hat sie nur Anspruch auf 96‘000 Franken.

Bundesgericht, Urteil 4A_479/2009 vom 23.12.2009