Einige Kreditkartenfirmen sind besonders dreist: Der Kreditkarteninhaber anerkenne alle Transaktionen, die mit seinen Kartenangaben getätigt werden. Dies «auch ohne Unterschrift und ohne Benützung des Pin». So steht es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Cornèrcard. Mit andern Worten: Wer die Kreditkartennummer einer Person kennt, könnte auf deren Kosten leben. Für die Ausgaben haftet einzig der Inhaber der Karte.



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