Die Mieten sind seit September 2008 nicht mehr von den Hypothekarzinssätzen der Kantonalbanken abhängig, sondern an den sogenannten Referenzzinssatz gebunden. Dieser Referenzzinssatz ergibt sich aufgrund des Durchschnitts der Hypothekarzinssätze der Schweizer Banken. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat die Schweizer Nationalbank beauftragt, diesen Zinssatz alle drei Monate zu berechnen.



Am 10. September 2008 wurde er auf 3,5 Prozent festgelegt und ist nun pe...