Das Zivilgericht Basel-Stadt fällte ein eindeutiges Urteil: Es verpflichtete Swiss in einem vom K-Tipp unterstützten Musterprozess, eine Passagierin vollumfänglich zu entschädigen. Die Frau hatte – obwohl im Besitz eines gültigen Retourtickets – für den Rückflug ein zweites Mal zahlen müssen, da sie den Hinflug hatte verfallen lassen (siehe K-Tipp 1/09).

Damit hat erstmals ein Schweizer Gericht der sogenannten Verfallsklausel eine Abfuhr erteilt. Mit dieser Klausel erklären Swiss und andere Airlines Tickets für ungültig, wenn die Teilstrecken nicht lückenlos und exakt in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden.

Über die Schlappe vor dem Basler Gericht geht Swiss jedoch kaltschnäuzig hinweg. Die Airline will in rund 30 gleichartigen Fällen, mit denen der K-Tipp sie schon vor knapp zwei Jahren konfrontiert hat, nach wie vor keine Entschädigung zahlen. Das Basler Urteil betreffe einen Härtefall und sei «kein Präjudiz für die Tarifbestimmungen», behauptet Sprecher Jean-Claude Donzel. Swiss halte an der bisherigen Praxis fest.

Womit klar ist: Betroffene müssen weiterhin klagen, wenn sie zu ihrem Recht kommen wollen. Merkblatt zum Vorgehen: K-Tipp-Hotline 044 266 17 17 oder zum Herunterladen unter www.ktipp.ch.