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Der Zusatz «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz» deckt Kosten für ausserkantonale Behandlungen ab. Trotzdem erhielten Wittmers eine Rechnung über 5466 Franken.
Andrin war ein Wunschkind. Die Geburt im Kantonsspital Aarau verlief problemlos. Das Kind ist gesund, die Eltern Katrin und Andreas Wittmer glücklich.
Weniger wunschgemäss verlief die Art, wie die Krankenkasse Philos – sie gehört zur Groupe Mutuel – die Kosten ersetzte. Wittmers wohnen in Schönenwerd (SO), doch für die künftige Mutter war immer klar, dass für die Geburt nur das nahe gelegene Kantonsspital Aarau in Frage kam.
Doch Aarau gehört nicht zum Kanton Solothurn – das wurde für Wittmers zum Verhängnis. Denn die obligatorische Grundversicherung zahlt nur den Tarif im Wohnkanton. Und weil die Kantone keine Subventionen zahlen, wenn Versicherte freiwillig «auswärts» gehen, mussten Wittmers für die sechs Tage im Aargauer Spital einen Aufpreis von 5466 Franken selber tragen.
Zwar hatte die junge Familie für diesen Fall vorgesorgt. Auf Anfang Jahr hatte sie ihre Krankenversicherung zur Philos gewechselt – inklusive der Zusatzversicherung «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz». Diese deckt die freie Spitalwahl und damit genau solche ausserkantonalen Mehrkosten ab.
Mehr noch: Das Paar hatte die Vermittlerin, die ihm die Philos-Versicherung verkaufte, auch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Nachwuchs in Planung war. Mit dieser Zusatzversicherung kein Problem, war die Antwort der Verkäuferin.
Es wurde doch zum Problem. Denn viele Zusatzversicherungen der Krankenkassen haben Wartefristen für bestimmte Behandlungen (siehe unten). Im konkreten Fall heisst es in den Bestimmungen, Kosten bei Mutterschaft würden erst bezahlt, nachdem die Frau schon mindestens ein Jahr lang so versichert war. Doch das verschwieg die Verkäuferin den künftigen Eltern.
Immerhin: Nachdem K-Geld die Groupe Mutuel auf den Beratungsfehler aufmerksam gemacht hatte, lenkte diese ein und vergütete die Mehrkosten von 5466 Franken doch noch nachträglich – «aus Kulanzgründen».
Zusatzversicherungen: Vorsicht bei den Wartefristen
Viele freiwillige Zusatzversicherungen der Krankenkassen haben Wartefristen (auch Karenzfristen genannt). Bestimmte Behandlungen sind dann erst gedeckt, nachdem der Versicherte die Prämie für eine festgelegte Dauer bezahlt hat. Solche Fristen legt jede Kasse nach eigenem Gusto fest – das ist legal.
Gerade Leistungen bei Mutterschaft und Geburt im Spital sind fast immer mit einer Karenzfrist belegt. Oft beträgt die Frist ein Jahr, bei vielen Kassen neun Monate.
Auch bei Zahnbehandlungen sind Wartefristen zwischen drei Monaten und drei Jahren üblich – insbesondere für Zahnersatz, Kronen, Brücken, Prothesen und Kieferorthopädie. Zusätzlich gibt es vereinzelt Wartefristen bei Taggeldern, Brillen und Kontaktlinsen, Langzeitpflege und Kapitalversicherungen.
In der Grundversicherung gibt es keine Wartefristen. Wer die Kasse wechselt, ist vom ersten Tag an bei der neuen Kasse ohne Einschränkung versichert.
Tipp: Zusatz noch beibehalten
Die Zusatzversicherung «Allgemeine Abteilung ganze Schweiz» zahlt die Mehrkosten, wenn Versicherte nicht im Heimatkanton ins Spital gehen. Die Mehrkosten entstehen, weil der Heimatkanton bei ausserkantonalen Behandlungen keine Subventionen zahlt.
Ab 2012 ändert das; dann müssen die Kantone auch bei Behandlungen ennet der Kantonsgrenze den kantonalen Anteil erstatten. Bis die Modalitäten klar sind, sollten Versicherte diesen Zusatz aber beibehalten.
08. Dezember 2008 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp
