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Artikel | K-Tipp 12/2008

Vorsicht: Unseriöse Verkäufer

Viele Vermittler arbeiten mit unsauberen Methoden, weil es ihnen nur um die Verkaufsprovision geht. Der K-Tipp warnt vor solchen Machenschaften.


Den freien Vermittler R. G. hat der K-Tipp schon einmal kritisiert: In Ausgabe 15/05 stand, die Groupe Mutuel habe die Zusammenarbeit mit ihm wegen gravierender Fälle von Falschberatung gekündigt.

Nun hat ihn auch die Helsana von der Vermittlerliste gestrichen. Denn G. patzte wieder. Diesmal verkaufte er einem CSS-Kunden Helsana-Zusatzversicherungen, meldete ihn auch gleich an und kündigte die bestehenden Zusätze bei der CSS.


Berater übersah die lange Laufzeit

Negative Folge für den Kunden: Er ist doppelt zusatzversichert. G. – er nennt sich «Zert. Sozialversicherungsfachmann» – hatte nämlich übersehen, dass die CSS-Verträge eine längere Laufzeit hatten, eine Kündigung also noch nicht möglich war.

Als der Kunde dann Rechnungen von zwei Versicherungen im Haus hatte, riet ihm G. per E-Mail, die CSS-Rechnungen einfach zu ignorieren: «Sie erhalten zwei Mahnungen und sind danach befreit von Recht und Pflichten.» Was natürlich komplett falsch ist, denn der Kunde hätte mit einer Betreibung rechnen müssen.


Heikle Vollmacht für Proconsult

Vermittler G. sagte dem K-Tipp, sein Gesprächspartner bei der Helsana habe ihm zu diesem Vorgehen geraten. Die Helsana bestreitet das und betont, G. sei bei Kunden mit Mehrjahresverträgen immer wieder so vorgegangen.

Auch Angelika Joos aus Adliswil ZH machte schlechte Erfahrungen mit einem Verkäufer. Sie unterzeichnete bei der Firma «Proconsult Krankenkassen Vorsorgen GmbH» in Mels SG ein «Versicherungsmandat» für sich und ihre zwei Kinder. Darin bevollmächtigte sie J. R. von der Proconsult, in ihrem Namen «Versicherungsanträge rechtsgültig zu unterzeichnen».


Fragebogen falsch ausgefüllt

Doch R. missbrauchte die Vollmacht: Er füllte die Gesundheitsfragebögen selber aus und unterschrieb sie auch eigenhändig. Das durfte er zwar aufgrund der Vollmacht – doch die Konsequenzen wären verheerend gewesen.

Denn R. hielt sich nicht an die Wahrheit. Er beantwortete die Gesundheitsfragen bei sich zu Hause – ohne Zutun von Kundin Joos. So blieben bisherige Krankheiten unerwähnt, die im Fragebogen unbedingt anzugeben waren. Folge: Die Krankenkasse hätte später Anzeigepflichtverletzung geltend machen und den Vertrag per sofort kündigen können.

R. hat zum Vorwurf der Antragsfälschung nicht Stellung genommen.


Krankenkassen-Center? Nein danke!

Verkäufer geben sich als neutrale Berater aus – obwohl sie oft nur die Groupe Mutuel vermitteln.

Unzählige Schweizerinnen und Schweizer erhalten Anrufe von spezialisierten Callcentern mit der Frage, ob ein Berater bei ihnen vorbeikommen dürfe; er habe ein interessantes Krankenkassen-Angebot.

Dahinter stecken oft Firmen, deren Geschäft es ist, für solche Krankenkassenvermittler Termine bei Kunden zu vereinbaren. Die Vermittler zahlen dafür den Callcentern eine fixe Gebühr pro vereinbarten Termin. Auch Krankenkassen nutzen solche Dienste von Callcentern.

Zwei dieser «Terminierungs»-Firmen sind die «Allfinanz Cash4Media» von Martin Zollinger sowie die Zürcher Datatell von Jugoslav Ilic, beide in Zürich.

Diese Terminvermittlungsfirmen treten als neutrale Berater auf, obwohl sie das gar nicht sind. Schon am Telefon nennen sie sich «Informations-Zentrum Schweizer Krankenkassen» oder «Krankenkassen-Center».

Auch der im Text oben erwähnte Vermittler J. R. erhielt seinen Termin bei Angelika Joos von der Cash4Media. Auf seinem Visitenkärtchen prangt in Grossbuchstaben «Schweizerisches Versicherungs- und Krankenkassen Center».Doch bei seiner Beratung war immer nur von einer Kasse die Rede – von der Groupe Mutuel.

16. Juni 2008 | Ernst Meierhofer


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