Eine Frau litt an Multipler Sklerose (MS), war an den Rollstuhl gebunden und brauchte Betreuung rund um die Uhr. Das übernahm ihr Mann, der sich dazu als Spitex-Mitarbeiter anstellen liess – allerdings ohne eine entsprechende pflegerische Ausbildung. Darauf weigerte sich die Krankenkasse, diese Spitex-Kosten zu übernehmen.

Sie muss aber zahlen, sagt das Bundesgericht. Denn der Mann erbrachte nur eine «Grundpflege in einfachen Situationen» ohne eigentliche medizinische Komponenten. Zudem sei der Mann von den Spitex-Organen und vom Hausarzt der Frau genügend überwacht worden.

Bundesgericht, Urteil 9C_597/2007 vom 19. 12. 2007