Das gibt es tatsächlich: Der Bundesrat kann in der Hausratversicherung bis ins Detail mitreden - und zwar bei der Elementarschaden-Deckung. Das ist jener Teil der Hausratversicherung, der Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Schneedruck, Lawine, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch übernimmt.



Der Bundesrat bestimmt hier unter anderem den Prämiensatz, den Selbstbehalt und die Deckungssumme. Das Gesetz verlangt sogar, dass der Prämi...