Der Fall ist in der EU klar: Die Richtlinie über allgemeine Produktesicherheit ermöglicht den Behörden, vor schadhaften Produkten offiziell und grossflächig zu warnen, sie zurückzurufen und sogar vernichten zu lassen. Zudem verfügt die EU mit «Rapex» über ein öffentlich zugängliches Warnsystem: Auf einer Internetseite können sich die Konsumenten jederzeit über aktuelle Rückrufe im europäischen Raum informieren.



Unerfreulich ist hingegen die Situation in der Schweiz:...